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   OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15   

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OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15 (https://dejure.org/2015,16300)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2015 - 7 ME 32/15 (https://dejure.org/2015,16300)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 7 ME 32/15 (https://dejure.org/2015,16300)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltung der Betriebsräume bis zur Schließung des Lokals reichen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001 - 22 ZS 00.3666 -, GewArch 2001, 172).

    Die Frage, ob den Gastwirt gegebenenfalls ein persönliches Verschulden an einem mangelhaften Verhalten trifft, ist unerheblich (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001, a.a.O.).

    Er muss ihn äußerstenfalls - wenn andere Maßnahmen nicht gegriffen haben - als ultima ratio sogar (vorübergehend) schließen und sein Gewerbe gegebenenfalls an anderer Stelle wieder aufnehmen, damit auf dieses Weise die "Szene" ihr Interesse verliert (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.11.1993, a.a.O., m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001, a.a.O.).

    Insbesondere muss er zu eigenen konkreten Angaben zu Vorfällen in seiner Diskothek bereit sein (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung ist der Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, und - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1).

    § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO) verbietet die Berücksichtigung einer späteren positiven Entwicklung im Anfechtungsstreit, wenn die Untersagungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung gegeben waren (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982, a.a.O.).

    Ein Gewerbetreibender ist unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Ein Gastwirt ist u.a. dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Betriebes selbst strafbare Handlungen begeht oder strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 -, BVerwGE 81, 74; Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205).

    Fehlt es daran, können die strafbaren Handlungen Dritter nicht die Unzuverlässigkeit des Gastwirts begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Ein Gastwirt ist u.a. dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Betriebes selbst strafbare Handlungen begeht oder strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44.86 -, BVerwGE 81, 74; Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205).

    Er ist zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet, um den Umgang mit Betäubungsmitteln und damit strafbare Handlungen in seiner Gaststätte zu unterbinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.07.1978, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91

    Zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Auch ohne Beteiligung an strafbaren Handlungen und Ordnungswidrigkeiten verletzt der Gaststättenbetreiber die zur Annahme seiner gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit führende Aufsichtspflicht, wenn solche Missstände eintreten, die bei gehöriger Aufsicht nicht hätten vorkommen können (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, NVwZ 1992, 192).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung ist der Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, und - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1).
  • OVG Hamburg, 18.11.1993 - Bs VI 99/93

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubsnis wegen Unzuverlässigkeit, Duldung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Die gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit ist stets unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Gewerbetreibenden objektiv zu beurteilen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 18.11.1993 - Bs VI 99/93 -, GewArch 1994, 294).
  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Denn das Beschwerdegericht kann - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch Gründe berücksichtigen, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss im Ergebnis zu ändern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.06.2015 - 7 ME 32/15
    Denn das Beschwerdegericht kann - über die Beschwerdebegründung hinaus - zu Lasten des Beschwerdeführers auch Gründe berücksichtigen, auf welche sich das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung nicht gestützt hat, die diese aber zu rechtfertigen in der Lage wären (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.08.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • OVG Bremen, 24.08.2016 - 2 B 98/16

    Aufsichtspflicht; Gaststättenbetrieb; Unzuverlässigkeit; Gaststättenrecht

    Der Gaststättenbetreiber verletzt die zur Annahme seiner gaststättenrechtlichen Unzuverlässigkeit führende Aufsichtspflicht, wenn solche Missstände eintreten, die bei gehöriger Aufsicht nicht hätten vorkommen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1988 - 1 C 44/86 -, BVerwGE 81, 74-81, Rn. 26; Urteil vom 28.07.1978 - I C 43.75 -, BVerwGE 56, 205 -208, Rn. 20; OVG Bremen, Beschluss vom 05.10.2009 - 2 B 273/09 -, Rn. 21, [...]; OVG NW, Beschluss vom 04.03.2016 - 4 B 168/16 -, Rn. 4, [...]; NdsOVG, Beschluss vom 29.06.2015 - 7 ME 32/15 -, Rn. 13, [...], HessVGH, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 369/91 -, Rn. 6, [...]).

    Wer das nicht leisten kann, hat nicht die für die Gewerbeausübung erforderliche Zuverlässigkeit (vgl. auch: OVG Bremen, Beschluss vom 05.10.2009 - 2 B 273/09 -, Rn. 33, [...], für das Betreiben eines Lokals im Umfeld der Drogenszene; Nds.OVG, Beschluss vom 29.06.2015 - 7 ME 32/15 -, Rn. 18, [...], für wiederholte Auffälligkeiten im Umfeld einer Diskothek).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2015 - 7 ME 58/15

    Ausschankbetrieb; Marktzulassung; Stoppelmarkt; Volksfest

    Selbst wenn zu seinen Gunsten unterstellt wird, dass er für die aufgelisteten Ereignisse keine Verantwortung trägt und sie negative Rückschlüsse weder auf seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit (vgl. dazu Beschl. d. Senats vom 29.6.2015 - 7 ME 32/15 -, juris) noch auf die Zuverlässigkeit im Sinne der Vergaberichtlinien und Vollzugshinweise der Antragsgegnerin für den Stoppelmarkt zulassen, so erscheint es nicht eindeutig sachwidrig, die durch die polizeilichen Einsätze kursiv dokumentierten Störungen (der öffentlichen Sicherheit) zumindest bei dem Kriterium Anziehung zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 4 B 168/16

    Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.8.2015 - 4 E 220/15 -, m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 29.6.2015 - 7 ME 32/15 -, juris, Rn. 14 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 4 E 138/16

    Zuverlässigkeit und Aufsichtspflicht eines Gewerbetreibenden über sein Lokal

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.8.2015 - 4 E 220/15 -, m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 29.6.2015 - 7 ME 32/15 -, juris, Rn. 14 f.
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